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Die Grafen von Hirschberg - Domvögte zu Eichstätt
Die Begriffe Vogtei (advocatia) und Vogt
(advocatus) gehören zu den bedeutendsten der mittelalterlichen
Rechtsgeschichte.
Seit frühkarolingischer Zeit hatten
Bischofskirchen und Klöster Vögte zu bestellen, die zumeist dem
Hochadel entstammten. Zunächst vertraten diese Vogtherren die
Kirchen und Klöster im Rechtsverkehr mit der Außenwelt, bevor
sie später ebenfalls die hohe Gerichtsbarkeit über das auf den
Kirchengütern lebende Volk übernahmen. Dadurch wurde der Klerus
- gemäß dem Grundsatz "Die Kirche dürstet nicht nach
Blut" (ecclesia non sitit sanguinem) - von der Ausübung der
(Blut)gerichtsbarkeit befreit.
Die ursprüngliche Schutzfunktion der
Vögte entwickelte sich im Laufe weniger Jahrhunderte jedoch zu
einem generellen Interventionsbelieben und Machtstreben, so daß
ihre Funktion zunehmend nicht mehr als Schutz, sondern als
Bedrückung empfunden wurde. Deshalb versuchten im 13.
Jahrhundert fast alle Erzbischöfe und Bischöfe, die weltlichen
Edel-Vögte durch die bischöfliche Gerichtsbarkeit auszuschalten
(Entvogtung). Damit wurde die Schirmvogtei des Königs über die
Reichskirche zwar nicht beseitigt; allerdings nahm man ihr die
wesentlichen juristischen Eingriffsmöglichkeiten.
Die Grafen von Hirschberg waren Domvögte des Bistums Eichstätt, in Berching, Lauterhofen, Prüll, Schamhaupten, der Klöster Plankstetten, Kastl, Rebdorf, St. Walburg, St. Walden... und zeitweise sogar in Brixen (Südtirol). Darüber hinaus verfügten die Grafen von Hirschberg über zahlreiche erbliche Patronatsrechte. So zum Beispiel in Acha (Aha-Gunzenhausen), Dietkirchen, Dollnstein, Dornhausen, Erlbach, Eschenfelden, Haunstadt, Hirschau, Jettingsdorf, Lenting, Oening, Pleinfeld, Rudertshofen, Sollngriesbach,
Stammham, Titting, Werde, Wettstetten und Winterzhofen.
Eichstätt
Das Bistum Eichstätt bekam bei der Gründung im Vergleich zu Würzburg
oder Bamberg eine geringere Erstausstattung. Eine Wildbannschenkung Kaiser Heinrichs
IV. von 1080 war nicht geeignet, eine Machtbasis gegenüber der territorialen
Konkurrenz der Grafen von Hirschberg abzugeben. Seit dem zweiten
Viertel des 13. Jahrhunderts bemühten sich die Eichstätter Bischöfe in
langwierigen Auseinandersetzungen mit den Grafen von Hirschberg als Vögten des
Hochstifts um die Entvogtung des Stifts. Die Kontroversen begünstigten die
eigenständige Entwicklung Eichstätts zur Stadt. Insgesamt
erscheinen die Grafen von Hirschberg im 13. Jahrhundert gleichsam als
Stadtherren von Eichstätt; die Stellung des Bischofs, des eigentlichen
Stadtherrn, war demgegenüber bescheiden; die Einwohnerschaft und der Graf von
Hirschberg einigten sich auf seine Kosten. 1296 schenkt Graf Gebhard VII. von Hirschberg dem Eichstätter Bischofsstuhl die Schirmvogtei über Eichstätt und Berching, welche seine Familie über Generationen inne hatte.
Aus dem
Stammbaum der Grafen erkennt man bei der Domvogtei Eichstätt eine gewisse
Observanz, welche in unterschiedlichen Vogteien (z.B. Tegernsee) dieser Zeit
beobachten werden kann. So wurden aus zwei oder mehreren weltlichen Brüdern,
welche Söhne eines Stiftsvogtes waren, nicht der ältere, sondern der
nächstjüngere als Stiftsvogt aufgestellt, jedoch unter der Leitung des älteren
Bruders, so lange der jüngere seine Vollmundschaft noch nicht besaß. Daher
musste, wenn der jüngere Bruder vor dem älteren ohne Erben verstarb, die Vogtei
wieder auf diesen zurückfallen. Im Bistum Eichstätt ist dieser Fall im 13.
Jahrhundert dreimal eingetroffen.
Als Gebhard
VI. 1245 noch in jungen Jahren und bei Lebzeiten seines Vaters Gebhard V. , die
Vogtei des bischöflichen Stiftes Eichstätt übernahm, wird in der darüber
gefertigten Urkunde gemeldet, dass auch sein Vater und sein Großvater Vögte des
bischöflichen Stiftes Eichstätt waren, und hiermit kommt man rückwärts bis zum
zweiten weltlichen Sohne der Gräfin Sophia von Grögling-Dollnstein aus dem Hause Sulzbach, welcher ebenfalls
Gebhard hieß, und zwei Söhne, Gerhard III. und Gebhard V., hatte.
Graf Hartwigs
II. Söhne waren Gerhard I. und Gebhard II. Aus der Ordnung, wie sie in Urkunden
der Jahre 1155 und 1166 stehen, kann man erkennen, dass Gebhard der jüngere
Bruder war. Selten kommt Gebhard in Urkunden vor. Er ist als Domvogt von
Eichstätt nur 1152 und 1158 bezeugt. Später findet man ihn nirgends. Wohl aber
seinen älteren Bruder Gerhard, benannt nach Grögling und Dollnstein. Er
erscheint unmittelbar nach des Vaters Tode (~ 1140), 1143 bis gegen das Jahr
1150 als Domvogt von Eichstätt. Erst später, ab 1160 tritt er wieder als
Domvogt in Erscheinung. Daraus kann man schließen, dass Graf Gebhard, als der
jüngere Bruder, bei dem Tode seines Vaters noch nicht Volljährig war und daher
in der Domvogtei von seinem älteren Bruder Graf Gerhard mehrere Jahre vertreten
wurde. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der jüngere Bruder Gebhard um
das Jahr 1160, ohne Leibeserben, vielleicht noch unvermählt, verstorben ist.
Die Vogtei und die Stammgüter erbte Graf Gerhard I.
Das Todesjahr
von Graf Gerhard I. kann man nicht mit Bestimmtheit angeben. Es könnte aber
durchaus sein, dass er derjenige Graf Gerhard, Domvogt von Eichstätt, ist,
welcher noch 1188 lebte und als solcher eine Urkunde des Bischofs Otto von
Eichstätt bezeugt. Die Ursache könnte darin liegen, dass von seinen 1179 schon
erwachsenen Söhnen, ihm nicht der ältere und gleichnamige, sondern der jüngere
Gebhard, in der Domvogtei nachfolgte.
Graf Gerhard
II. hatte drei Söhne: Gerhard, Hartwig und Gebhard. Der älteste und jüngste
wurden Grafen. Sie kommen in dieser Ordnung genannt in einer Urkunde des
Herzogs Friedrich von Schwaben vom 2. April 1188 vor. In Angelegenheiten der
Vogtei steht jedoch Gebhard vor dem älteren Gerhard.
Kloster Plankstetten
Schon 1129
war unter Bischof Gebhard II. (1125-1149) die Gründung des Benediktinerklosters
Plankstetten durch die Grafen von Grögling erfolgt, denen auch der Bischof
angehörte. Das Kloster wurde Hauskloster der Hirschberger.
Graf Ernst IV. von Grögling, Bruder des Bischofs Gebhard II. und des Vogtes Hartwig, gründet das bischöfliche Benediktinerkloster Plankstetten; zu den Dotierungsgütern gehörten die drei Dörfer an der Schwarzach Pretzabruck, Zilchenricht und Traunricht.
Probstei Illschwang
Vogtei der Güter des Klosters Reichenbach um Illschwang
halten die Grafen von Hirschberg inne. Diese hatten die Vogtei an die Schenken
von Reicheneck und zeitweise an das Kloster selbst verpfändet. Die Vogtei kam durch die sulzbachische Erbtochter Sophia an den Grafen von Hirschberg.
Kloster Rebdorf
Gegründet wurde das Augustinerkloster Rebdorf im Jahr 1156, dessen
Örtlichkeit Kaiser Friedrich I. als Reichsgut dem Bischof schenkte
Graf Gebhard von Hirschberg, der Schutzvogt des Klosters, hatte (am 27. September 1296) das Kloster Rebdorf reich beschenkt. Am immerwährenden jahrtag für ihn und seine Vorfahren sollten Almosen im Wert von 50 Pfund Haller verteilt werden. Die Zahl der Priester war um fünf auf 15 aufgestockt worden, einer sollte an einzelnen Tagen am Kreuzaltar für die Verstorbenen zelebrieren, die übrigen vier an den benachbarten Altären. An einzelnen Sonntagen sollte nach der Vesper das Placebo und am nächsten Montag vor der Messe am Kreuzaltar die Totenvigil gebetet werden.
Kloster Kastl
Das Kloster Kastel war allzeit bestrebt, seinen Güterbesitz zu
arrondieren. Das geht aus den Tauschverträgen mit anderen Klöstern hervor.
Reiche Besitzungen konnte das Kloster aus dem Erbe der
Suzbacher Grafen erwerben, das zum einen Teil die Grafen von Hirschberg, zu
einen anderen Teil die Schenken zu Reicheneck erhalten hatten. So schenkte der
letzte Hirschberger, Graf Gebhard, dem Kloster "aus seinem Eigengut!"
(es war ursprüngliches Königsgut gewesen, welches zum Besitz der Hirschberger
übergegangen war) den Kirchensatz und die Vogtei zu Dietkirchen, Hirschau bei
Amberg und Eschenfelden bei Sulzbach, außerdem sein ganzes Eigen zu Lauterhofen
mit Gericht und Vogtei sowie Mühlbausen nordöstlich von Neumarkt und drei Huben
zu Umelsdorf samt dem Meierhof und die Aumühle.
Als erste Erbvögte von Kastl dürfen wir wohl die Mitstifter
von Kastl, die Grafen von Sulzbach betrachten. Als weitere Stifterin wird 1102 eine Leucarda comitissa genannt, welche die Gräfin Liutgard, die Gemahlin von Ernst III. zu sein scheint.
Nach deren Aussterben erhielten die Erben der Sulzbacher,
die Hirschberger, die Erb- und Kastvogtei. Dem Kloster Kastl gelang es
letztendlich nicht, die Erbvogtei abzuschütteln, war doch der Vogt auch Inhaber
der weltlichen Obrigkeit, so daß das Stift durch die Vogtei in das
Herrschaftsgebiet des Vogtes eingegliedert war. In der Zeit der staufischen
Reichspolitik versuchte auch Kastl in den Stand einer Reichsvogtei aufzusteigen.
So nahm Kaiser Friedrich Barbarossa am 23.06.1165 das
Kloster und dessen Güter in seinen besonderen kaiserlichen Schutz. Auch
Friedrich II. bestätigte Kastl den Reichsschutz in einer Urkunde vom
24.05.1219, wobei er zudem versprach, die Vogtei auch nicht teilweise zu
verleihen. Die Vögte sollten im Namen des Kaisers amtieren, doch sollten sie
auf Wunsch des Abtes wieder abgesetzt werden können. Da der Kaiser den Vogt als
einen Stellvertreter einsetzte, war praktisch die Freiheit der Vogtwahl damit aufgegeben.
Damit hatte das Stift den Weg vom päpstlichen Eigenkloster zum ständischen
Reichskloster angetreten, ohne das gesetzte Ziel letztendlich zu erreichen.
Grundsätzlich bedeutete es allerdings eine Befreiung von der Erbvogtei der
Hirschberger und war ein Schlag des Reiches gegen die Territorialpolitik des
mächtigen Geschlechtes…
Die Hirschberger verblieben aber bis zu ihrem Aussterben im
Besitze der Vogtei über Kastl, wenn auch besonders betont wurde, dass diese
Vogtei "Reichsvogtei" war. So heißt es im Nürnberger
Reichssalbüchlein (1281-1297) bei den Gütern "die zue dem Reich
gehorent" unter Nr. 14: Der Graf von Hirschberg hat auch deu vogtay inne
zu Kastel, deu des reiches ist, der auch schone guet geneuzzet.
Nach dem Tode des letzten Hirschbergers bestätigte am
09.03.1305 König Albrecht die Privilegien Kaiser Friedrichs für das Kloster
Kastl.
Die bayerischen Pfalzgrafen tauschten mit dem Kloster am
27.05.1308 das Gericht zu Lauterhofen gegen einen Hof zu Wolfersdorf und ein
Gut zu Engelsberg ein (welche sie wahrscheinlich aus dem Hirschberger Erbe
erhalten hatten).

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